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Einspeisung

Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen. Bei uns können Sie Ihre PV-Anlage ganz einfach online anmelden.

PV-Anlagen sind Erzeugungsanlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Für alle Erzeugungsanlagen unter 270 kW gelten die VDE-AR-N 4105-Bedingungen („Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“) und damit das übliche Anmeldeverfahren.

Für alle Erzeugungsanlagen größer 270 kW gelten die VDE-AR-N 4110-Bedingungen („Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“) und damit das erweiterte Anmeldeverfahren.

Auch steckfertige PV-Anlagen müssen nach dem EEG Gesetz angemeldet werden. Das Anmeldeverfahren ist jedoch für die Anlagenbetreiber vereinfacht worden. Die Anmeldung Ihrer Anlage erfolgt nur noch über das Marktstammdatenregister. Gerne können Sie uns unterstützen, indem Sie die Anmeldung über unser Netzanschlussportal zusätzlich online vornehmen.

Was Sie weiterhin für Ihre Anmeldung benötigen:

Photovoltaikanlage mit Energiespeicher

Neben Ihren persönlichen Daten benötigen wir unter anderem auch technische Informationen zu Ihrer geplanten Anlage:

  • Eckdaten zur Ihrer Photovoltaik-Anlage wie Objektort und Anlagenleistung
  • Auswahl des bei Ihnen verbauten Messkonzeptes
  • Angaben zu den verbauten Wechselrichtern
  • Informationen zum Energiespeicher, wie die Art des Speichersystems
  • Auskünfte zum Netz- und Anlagenschutz und zur Inbetriebnahme

Weiterhin müssen folgende Dokumente bei uns eingereicht werden:

  • SEPA Lastschriftmandat
  • Erklärung zur Umsatzsteuer
  • Registrierungsbestätigung der Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • E.4: Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
  • E.5 Prüfbericht "Netzrückwirkungen"
  • E.6: Zertifikat für den NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
  • E.7 Anforderungen NA Schutz
  • Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und
  • Schutzeinrichtungen)
  • Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt

Sofern die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, ist zudem eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht erforderlich.

Photovoltaikanlage ohne Energiespeicher

Neben Ihren persönlichen Daten benötigen wir unter anderem auch technische Informationen zu Ihrer geplanten Anlage:

  • Eckdaten zur Ihrer Photovoltaik-Anlage wie Objektort und Anlagenleistung
  • Auswahl des bei Ihnen verbauten Messkonzeptes
  • Angaben zu den verbauten Wechselrichtern
  • Auskünfte zum Netz- und Anlagenschutz und zur Inbetriebnahme

Weiterhin müssen folgende Dokumente bei uns eingereicht werden:

  • SEPA Lastschriftmandat
  • Erklärung zur Umsatzsteuer
  • Registrierungsbestätigung der Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • E.4: Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
  • E.5 Prüfbericht "Netzrückwirkungen"
  • E.6: Zertifikat für den NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
  • E.7 Anforderungen NA Schutz
  • Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und
  • Schutzeinrichtungen)
  • Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt

Sofern die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, ist zudem die von Ihnen ausgestellte Vollmacht erforderlich.

Steckerfertige Photovoltaikanlage

Sollten Sie eine steckerfertige Photovoltaikanlage anmelden wollen, so benötigen wir ihre persönlichen Daten, die Zählernummer des vorhandenen Stromzählers sowie das Datum der Inbetriebnahme.

Technischen Informationen zur Ihrer Anlage, wie z.B. die dazugehörige Betriebsanleitung bzw. das technische Datenblatt, der Gesamtanlage werden nicht mehr benötigt.

Sofern die Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, ist zudem eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht erforderlich.

Energiespeicher

Sie haben bereits eine Photovoltaikanlage und möchten jetzt einen Energiespeicher nachrüsten? Dann senden Sie uns einfach Ihre persönlichen Daten und technischen Informationen zu Ihrem Energiespeicher sowie folgenden Unterlagen zu:

  • Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
  • E.6: Zertifikat für den NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
  • Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt

Sofern die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, ist zudem eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht erforderlich.

Der Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage kann gefahrlos und rechtmäßig nur unter folgenden Bedingungen erfolgen:

  • Feste Installation oder Anschluss der PV-Anlage über eine spezielle Energieeinspeisesteckdose/Energiesteckvorrichtung, z. B. ein Wielandstecker
  • Die feste Installation der PV-Anlage oder die Installation einer Energieeinspeisesteckdose sollte durch eine Elektrofachkraft unter Beachtung aller einschlägigen Normen erfolgen.
  • Beurteilung und eventuelle Anpassung der Schutzeinrichtung für den Endstromkreis, an dem die PV-Anlage angebunden werden soll, muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
  • Es dürfen bis zu 2000 Wp Erzeugungseinheit pro Haushalt betrieben werden.
  • Maximal installierte Wechselrichterleistung ist auf 800 W beschränkt
  • Tausch des Zählers gegen einen Zweirichtungszähler erfolgt durch die Hanau Netz GmbH. Eine Kostenerhebung für die Durchführung des Zählertausches ist derzeit nicht vorgesehen.
  • Anmeldung der Erzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber (NAV §19)
  • Anmeldung der Erzeugungseinheit im Markstammdatenregister

Informationen zu ausgeförderten EEG-Anlagen

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2000 das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) verabschiedet. Das Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Energiewende voranzutreiben und erneuerbare Energien – beispielsweise Photovoltaik – zu fördern. Hierfür wurde im Rahmen des EEG eine 20-jährige Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz vereinbart. Diese Einspeisevergütung lief nun am 31.12.2020 für die ersten Anlagen aus. Dabei handelt es sich überwiegend um kleine PV-Anlagen, die ihre gesamte Erzeugung in das Netz einspeisen (Volleinspeisung).

Der Gesetzgeber hat vorerst mit der EEG-Novelle eine Anschlusslösung inklusive Einspeisevergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen getroffen. Diese Lösung ermöglicht es, den (Überschuss-)Strom Ihrer PV-Anlage weiter ins Stromnetz einzuspeisen und Ihre Anlage vorerst wie gehabt zu belassen. Die Einspeisevergütung wird deutlich niedriger als der Fördersatz zum Installationszeitpunkt ausfallen und orientiert sich am Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Auf diese Weise hat der Gesetzgeber die Herausforderung des verbotenen "Einspeisens“ umgehen können.

Ob sich eine Umrüstung auf Eigenverbrauch für Sie lohnt, ergibt sich demnach aus der Stromkostenersparnis und den Kosten für die Umrüstung. Für genauere Informationen zur Umrüstung des Messkonzeptes und Anpassungen Ihrer Bestandsanlage, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Installationsunternehmen in Verbindung zu setzen.


Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) trat am 1. Juli 2017 in Kraft und steht den Marktakteuren seit dem 31. Januar 2019 über ein Webportal zur Verfügung. Das MaStR stellt als Onlinedatenbank ein zentrales Verzeichnis von energiewirtschaftlichen Daten dar. Eingeführt und betrieben wird es von der Bundesnetzagentur (BNetzA). Es löst als zentrales, alternativloses Verzeichnis das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab.

Das Ziel des MaStR ist die Erstellung eines allumfassenden behördlichen Registers, welches den Strom- und Gasmarkt abbildet, privatwirtschaftliche und behördliche Meldungen vereinfacht und Datenqualität sowie Transparenz steigert. Marktakteure, hierzu zählen auch Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, sind gesetzlich verpflichtet, sich im Energiedatenportal der BNetzA online zu registrieren.


Zählerstandserfassung Einspeisung

Teilen Sie uns bitte Ihre abgelesenen Zählerstände (erzeugte und eingespeiste Strommengen) formfrei mit an: netzeinspeisung@hanau-netz.de

Bitte beachten Sie dabei die gesetzlichen Meldefristen gemäß EEG und KWKG.

Kontakt

Herr Robin Lukas - Telefon 06181 365-6293
Herr Stefan Götz – Telefon 06181 365-6410
netzvertrieb@hanau-netz.de