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Einspeisung

Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen. Bei uns können Sie Ihre PV-Anlage ganz einfach online anmelden.

PV-Anlagen sind Erzeugungsanlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Für alle Erzeugungsanlagen gelten die VDE-AR-N 4105-Bedingungen („Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“) und damit das übliche Anmeldeverfahren.

Zum Betrieb von steckfertigen PV-Anlagen ist das gleiche Anmeldeverfahren wie bei PV-Anlagen notwenig.

Was Sie weiterhin für Ihre Anmeldung benötigen:

Photovoltaikanlage mit Energiespeicher

Neben Ihren Persönlichen Daten benötigen wir unter anderem auch technische Informationen zu Ihrer geplanten Anlage. Weiterhin müssten folgende Dokumente bei uns eingereicht werden:

  • E.4: Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
  • E.6: Zertifikat für den NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
  • Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
  • Lageplan mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks sowie Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
  • Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E-Überwachung, 70-%-Begrenzung nach 5.7.4.2, Symmetrieeinrichtung nach VDE-AR-N 4100, 5.5) (falls erforderlich)

Sofern die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, ist zudem die von Ihnen ausgestellte Vollmacht erforderlich.

Photovoltaikanlage ohne Energiespeicher

Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, benötigen wir neben Ihren Persönlichen Daten auch technische Informationen zu Ihrer geplanten Anlage. Weiterhin müssten folgende Dokumente bei uns eingereicht werden:

  • E.4: Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
  • E.6: Zertifikat für den NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
  • Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
  • Lageplan mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks sowie Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
  • Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E-Überwachung, 70-%-Begrenzung nach 5.7.4.2, Symmetrieeinrichtung nach VDE-AR-N 4100, 5.5) (falls erforderlich)

Sofern die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, ist zudem die von Ihnen ausgestellte Vollmacht erforderlich.

Steckerfertige Photovoltaikanlage

Sollten Sie eine Steckerfertige Photovoltaikanlage anmelden wollen, so benötigen wir neben persönlichen Daten und technischen Informationen zur Ihrer Anlage auch die dazugehörige Betriebsanleitung bzw. das technische Datenblatt der Gesamtanlage.

Sofern die Anmeldung Ihrer Steckerfertigen Anlage von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, ist zudem die von Ihnen ausgestellte Vollmacht erforderlich.

Energiespeicher

Sie haben bereits eine Photovoltaikanlage und möchten jetzt einen Energiespeicher nachrüsten? Kein Problem. Neben Ihren persönlichen Daten und technischen Informationen zu Ihrem Energiespeicher, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Übersichtsschaltplan
  • Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (E.6)
  • Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E-Überwachung, 70-%-Begrenzung nach 5.7.4.2, Symmetrieeinrichtung nach VDE-AR-N 4100, 5.5) (falls erforderlich)

Sofern die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, ist zudem die von Ihnen ausgestellte Vollmacht erforderlich.

Der Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage kann gefahrlos und rechtmäßig nur unter folgenden Bedingungen erfolgen:

  • Feste Installation oder Anschluss der PV-Anlage über eine spezielle Energieeinspeisesteckdose/Energiesteckvorrichtung (nach DIN-VDE V 0628-1)
  • Die feste Installation der PV-Anlage oder die Installation einer Energieeinspeisesteckdose muss durch eine Elektrofachkraft unter Beachtung aller einschlägigen Normen insbesondere der DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen
  • Beurteilung und eventuelle Anpassung der Schutzeinrichtung für den Endstromkreis, an dem die PV-Anlage angebunden werden soll, muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen
  • Es darf nur eine Erzeugungseinheit pro Endstromkreis betrieben werden
  • Maximal installierte Modulleistung 600 Wp
  • Tausch des Zählers gegen einen Zweirichtungszähler (Inbetriebsetzungsauftrag durch einen eingetragenen Elektroinstallateur). Eine Kostenerhebung für die Durchführung des Zählertausches ist derzeit nicht vorgesehen
  • Anmeldung der Erzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber (NAV §19)

Aktuelle Informationen zu ausgeförderten EEG-Anlagen ab dem 01.01.2021

Für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme bis einschließlich 31.12.2000 (Ausnahme
Wasserkraft) läuft die gesetzliche Einspeisevergütung am 31.12.2020 aus.

Informationen und einen rechtlichen Ausblick gibt es hier

Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes, das von Behörden und Marktakteuren des Energiebereichs genutzt werden kann.

Unter den folgendem Link erhalten Sie Informationen zum Marktstammdatenregister. Bitte beachten
Sie, dass Sie sich für die Einspeisung im Marktstammdatenregister
registrieren müssen.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR


Zählerstandserfassung Einspeisung

Teilen Sie uns bitte Ihre abgelesenen Zählerstände (erzeugte und eingespeiste Strommengen) formfrei mit an: netzeinspeisung@hanau-netz.de

Bitte beachten Sie dabei die gesetzlichen Meldefristen gemäß EEG und KWKG.