Top

Energie für unsere Stadt.

Einspeisung

Biogas

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Einspeisung von Biogas

In diesem Bereich erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Netzanschlussbedingungen der Hanau Netz GmbH zur Einspeisung von Biogas nach Energiewirtschaftsgesetz und Gasnetzzugangsverordnung.

Gesetzlicher Hintergrund

Gemäß § 19, Abs. 2 und 3 des EnWG ist die Hanau Netz GmbH verpflichtet, technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von dezentralen Erzeugungsanlagen festzulegen und zu veröffentlichen.

Grundlage für diese Netzanschlussbedingungen sind die von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) herausgegebenen Arbeitsblätter G260 und G262. Darüber hinaus gelten die Netzanschlussbedingungen der Hanau Netz GmbH, insbesondere die Technischen Anforderungen der Hanau Netz GmbH an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen an das Erdgasverteilungsnetz.

Am 27.07.2021 traten die Änderungen zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) zur dezentralen Einspeisung von Biogasanlagen in das Erdgasverteilnetz in Kraft.

Netzanschlussverfahren nach GasNZV

Eine Beschreibung von der Anschlussanfrage bis zum Netzanschluss der Biogasanlage nach § 33 finden Sie hier.

Netzanschlussverfahren

Dokumente

1. Erforderlich sind notwendige Mindestangaben, die die Hanau Netz GmbH zur Prüfung eines Netzanschlussbegehrens von einem potenziellen Anschlussnehmer benötigt. Die mindestens erforderlichen Angaben finden Sie hier auf unserem Anfrageformular Biogas.

2. Ergänzende Technische Anforderungen und standardisierte Bedingungen der Hanau Netz GmbH zu Auslegung und Betrieb von Netzanschlüssen dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas an das Erdgasverteilungsnetz.

3. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe bereit: Gasnetz-Hochdruckkarte

Allgemeines

Für den Anschluss einer Biogasanlage und für die Einspeisung von Biogas ins Erdgasverteilnetz der Hanau Netz GmbH sind zum einen ein Netzanschlussvertrag (bzw. Netzanschlussnutzungsvertrag) und zum anderen ein Einspeisevertrag zu schließen.

Für jedes Netzanschlussbegehren wird eine Einzelprüfung durchgeführt.