Einspeisung
Biogas
Netzanschlussbedingungen nach EnWG und der „ZuBio“ der Bundesnetzagentur
In diesem Bereich erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Netzanschlussbedingungen und den technischen Mindestanforderungen der Hanau Netz GmbH für den Netzanschluss und die Einspeisung von Biogas nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Gesetzlicher Hintergrund
Gemäß dem EnWG ist Hanau Netz GmbH verpflichtet, technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen dezentraler Erzeugungsanlagen festzulegen und zu veröffentlichen.
Grundlage dieser Netzanschlussbedingungen ist das von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) herausgegebene Arbeitsblatt G260. Das Arbeitsblatt G262 wurde in das Arbeitsblatt G260 integriert.
Seit 31.12.2025 ist die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) außer Kraft getreten. An ihre Stelle ist zum 01.Januar 2026 die Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Netzzugangsregelungen („ZuBio“, Festlegung BK7-24-01-010) getreten. Der Beschluss BK7-24-01-010 enthält unter anderem Regelungen zum Netzzugang (vormals § 34 GasNZV) und zu den Qualitätsanforderungen (vormals § 36 GasNZV).
Weiterführende Informationen zum Thema Biogaseinspeisung in Gasversorgungsnetze stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite unter - Biogaseinspeisung ins Gasnetz - zur Verfügung.
Auslegung und Betrieb von Netzanschlüssen
Darüber hinaus gelten die Netzanschlussbedingungen der Hanau Netz GmbH, insbesondere die technischen Anforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen an das Erdgasverteilungsnetz. Die jeweils gültigen Bestimmungen finden Sie auf dieser Webseite.
Dokumente
1. Erforderlich sind notwendige Mindestangaben, die die Hanau Netz GmbH zur Prüfung eines Netzanschlussbegehrens von einem potenziellen Anschlussnehmer benötigt. Die mindestens erforderlichen Angaben finden Sie hier auf unserem Anfrageformular Biogas.
2. Ergänzende Technische Anforderungen und standardisierte Bedingungen der Hanau Netz GmbH zu Auslegung und Betrieb von Netzanschlüssen dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas an das Erdgasverteilungsnetz.
3. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe bereit: Gasnetz-Hochdruckkarte
Downloads
Anfrageformular Biogas
Ergänzende Technische Anforderungen und standardisierte Bedingungen dezentraler Erzeugungsanlagen (Biogas)
Gasnetz-Hochdruckkarte
Einspeisevertrag Biogas nach KoV XIV
Netzanschluss-Netzanschlussnutzungsvertrag Biogas nach KoV XIV
Externe Verrechnungssätze
Datenschutzbestimmungen der Hanau Netz GmbH
Allgemeines
Für den Anschluss einer Biogasanlage und für die Einspeisung von Biogas ins Erdgasverteilnetz der Hanau Netz GmbH sind zum einen ein Netzanschlussvertrag (bzw. Netzanschlussnutzungsvertrag) und zum anderen ein Einspeisevertrag zu schließen.
Für jedes Netzanschlussbegehren wird eine Einzelprüfung durchgeführt.