Einspeisung
Biogas

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Einspeisung von Biogas
In diesem Bereich erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Netzanschlussbedingungen der Hanau Netz GmbH zur Einspeisung von Biogas nach Energiewirtschaftsgesetz und Gasnetzzugangsverordnung.
Gesetzlicher Hintergrund
Gemäß § 19, Abs. 2 und 3 des EnWG ist die Hanau Netz GmbH
verpflichtet, technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den
Betrieb von Netzanschlüssen von dezentralen Erzeugungsanlagen
festzulegen und zu veröffentlichen.
Grundlage für diese
Netzanschlussbedingungen sind die von der Deutschen Vereinigung des Gas-
und Wasserfaches e.V. (DVGW) herausgegebenen Arbeitsblätter G260 und
G262. Darüber hinaus gelten die Netzanschlussbedingungen der Hanau Netz
GmbH, insbesondere die Technischen Anforderungen der Hanau Netz GmbH an
die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen an das
Erdgasverteilungsnetz.
Am 03.09.2010 traten die Änderungen zur
Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
zur dezentralen Einspeisung von Biogasanlagen in das Erdgasverteilnetz
in Kraft.
Netzanschlussverfahren nach GasNZV
Eine Beschreibung von der Anschlussanfrage bis zum Netzanschluss der Biogasanlage nach § 33 finden Sie hier.
Veröffentlichungspflichten
Gemäß § 40 Abs. 1a GasNZV ist die Hanau Netz GmbH verpflichtet, auf
ihren Internetseiten die folgenden Veröffentlichungen vorzunehmen:
1.
Erforderlich sind notwendige Mindestangaben, die die Hanau Netz GmbH
zur Prüfung eines Netzanschlussbegehrens von einem potenziellen
Anschlussnehmer benötigt. Die mindestens erforderlichen Angaben finden
Sie hier auf unserem Anfrageformular Biogas.
2. Ergänzende Technische Anforderungen und standardisierte Bedingungen
der Hanau Netz GmbH zu Auslegung und Betrieb von Netzanschlüssen
dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas an das
Erdgasverteilungsnetz .
3. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe bereit: Gasnetz-Hochdruckkarte
Allgemeines
Für den Anschluss einer Biogasanlage und für die Einspeisung von Biogas ins Erdgasverteilnetz der Hanau Netz GmbH sind zum einen ein Netzanschlussvertrag (bzw. Netzanschlussnutzungsvertrag) und zum anderen ein Einspeisevertrag zu schließen.
Für jedes Netzanschlussbegehren wird eine Einzelprüfung durchgeführt.