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Einspeisung

Stromerzeugung in umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Stromerzeugung in umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Hier finden Sie alle Informationen zur Einspeisung aus Kraft-Wärme-Kopplung.

Sie wollen Strom in umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen? Nachfolgend erhalten Sie weiterführende Informationen über die Einspeisung von Strom aus KWK-Anlagen.

KWK-Anlagen

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG

Zum 01.01.2016 ist das neue Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ("Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG") in Kraft getreten. Gefördert wird der KWK-Strom, der in hocheffizienten KWK-Anlagen im Sinne der EU-KWK-Richtlinie 2004/8/EG und 2006/32/EG erzeugt wird und die ab 01.01.2016 in Dauerbetrieb genommen werden.

Am 01.01.2017 ist das Änderungsgesetz zum KWKG 2016 (KWKG 2017) in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass die KWK-Zuschläge für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung über 1 MW und kleiner 50 MW und für innovative KWK-Systeme die KWK-Zuschläge durch Ausschreibungen der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Alle Anlagen außerhalb dieser Leistungsgrenzen werden wie bisher nach den gesetzlich festgelegten Zuschlägen des KWKG 2016 gefördert.

Wir wenden die Festlegungen in der jeweils gültigen Fassung an.

Marktstammdatenregister (KWK-Anlagen)

Wichtiger Hinweis zur Registrierung des Anlagenbetreibers im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme der KWK-Anlage:

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist seit 01.07.2017 in Kraft getreten. Als KWK-Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, sich selbst und die Daten Ihrer KWK-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Bei Inbetriebnahme von KWK-Anlagen ab dem 01.07.2017 müssen Sie sich übergangsweise bis zur Nutzung des Marktstammdatenregisters über das von der Bundesnetzagentur bereitgestellte „Formular zur Registrierung von KWK-Anlagen und Projekten von KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister (MaStR)“ melden. Dabei ist die gesetzliche Meldefrist innerhalb von 4 Wochen ab Inbetriebnahme der Anlage zu beachten.

Bitte übermitteln Sie uns eine Kopie der Meldung und die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur unter:
www.bundesnetzagentur.de

Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen und Direktvermarktung

Grundsätzlich wird mit dem KWKG 2016 die verpflichtende Direktvermarktung eingeführt. Damit entfällt die bisherige generell geregelte Abnahme- und Vergütungspflicht durch die Hanau Netz GmbH für den ins örtliche Verteilnetz eingespeisten Strom. Allerdings sind in den Übergangsbestimmungen des KWKG Fristen zur kaufmännischen Abnahme durch die Hanau Netz GmbH sowie zur verpflichtenden Vermarktung in Abhängigkeit der Höhe der KWK-Leistung festgelegt.

Die Vergütung setzt sich aktuell aus folgenden Teilen zusammen:

  • Dem üblichen Preis für den in das Verteilnetz der Hanau Netz GmbH eingespeisten Strom bei kaufmännischer Abnahme des Stroms durch die Hanau Netz GmbH.
  • Dem Teil der Netznutzungsentgelte für eingespeisten Strom, der aufgrund der dezentralen Einspeisung vermieden wird (§ 18 StromNEV).
  • Dem gesetzlichen Förderzuschlag gemäß KWKG für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen ab 01.01.2016 in Abhängigkeit der elektrischen KWK-Leistung und der Vollbenutzungsstundendauer.

Nähere Informationen finden Sie auch auf unseren Preisblättern.

Unter folgendem Link finden Sie die jeweils aktuellen Preise im jeweils vorangegangenen Quartal für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig:
KWK-Index Download

Downloads

Für Anlagen ab 100 kWp: Anmeldung von Bilanzkreiswechseln/Erstzuordnung von Neuanlagen
Datenschutzbestimmungen der HNG
Externe Verrechnungssätze

Unter den folgendem Link erhalten Sie Informationen zum Marktstammdatenregister. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Einspeisung im Marktstammdatenregister registrieren müssen.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung?

Kopie des Installateurausweises
Erklärung zur Umsatzsteuer/SEPA-Lastschriftmandat
Erklärung des Betreibers zur EEG-Umlagepflicht
Registrierungsbestätigung BAFA
VDE AR-N 4105 Vordruck E.1 Antragstellung
VDE AR-N 4105 Vordruck E.2 Datenblatt Erzeugungsanlage
VDE AR-N 4105 Vordruck E.3 Datenblatt Speicher
VDE AR-N 4105 Vordruck E.4 Einheitenzertifikat
VDE AR-N 4105 Vordruck E.5 Prüfbericht Netzrückwirkungen
VDE AR-N 4105 Vordruck E.6 Zertifikat Netz-/Anlagenschutz
VDE AR-N 4105 Vordruck E.7 Prüfbericht NA-Schutz
VDE AR-N 4105 Vordruck E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll
VDE AR-N 4105 Vordruck E.9 Betriebserlaubnisverfahren
Anmeldung zur Zählersetzung
Lageplan
Übersichtsschaltplan/Prinzip Schaltbild/Messkonzept
Technisches Datenblatt KWK-Anlage
Kosten Inbetriebnahme/Netzverträglichkeit

Die Anmeldung können Sie in unserem Online-Portal ganz einfach vornehmen.