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Energie für unsere Stadt.

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FAQs

Sie haben eine Frage?

Auf die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden finden Sie hier eine Antwort.

FAQs

1. Warum muss mein Zähler getauscht werden?

Im Regelfall bei Ablauf der Eichfrist (Gas, Wasser, Wärme, Strom)

Bei Stromzählern müssen im Zeitraum 2017 bis 2032 laut Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende alle analogen / mechanischen Zähler gegen neue, digitale Zähler ausgetauscht werden. Dabei wird unterschieden zwischen der modernen Messeinrichtung und dem intelligenten Messsystem. Abhängig vom Verbrauch bzw. eventuell angeschlossenen Erzeugungsanlagen ist im Gesetz auch geregelt, wer eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem erhält.

2. Wann werden die Zähler ausgewechselt?

Wir halten uns an die gesetzlich vorgegebenen Eichfristen. Diese sind zurzeit:

  • Moderne Messeinrichtungen, sowie Digitale Zähler alle 8 Jahre
  • Wasserzähler alle 6 Jahre
  • Wärmezähler alle 5 Jahre
  • Gaszähler G4/G6 alle 8 Jahre

3. Ist der Austausch des Zählers für mich kostenfrei?

Der Austausch bei einem Turnuswechsel des Zählers ist für Sie kostenfrei. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne per Mail unter: info@hanau-netz.de

4. Wer führt den Zählerwechsel durch?

Die Hanau Netz GmbH führt den Zählerwechsel selbst oder mit Unterstützung eines beauftragten Dienstleiter durch. Die Kollegen können sich vor Ort immer ausweisen.

5. Muss ich den Monteuren Zutritt gewähren?

Unabhängig davon, wer Ihr Energielieferant ist, sind wir als Messstellenbetreiber für Ihre Messeinrichtung verantwortlich.

Da mit dem Austausch der Zähler eine gesetzliche Vorgabe erfüllt wird, muss den Monteuren der Zutritt zur Messeinrichtung gewährt werden.

6. Wie lange dauert der Zählertausch?

In der Regel ist ein Zählerwechsel in 15 – 30 Minuten erledigt.

7. Wann kommt der Ableser?

Die Hanau Netz GmbH ist als Netzbetreiber bzw. grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet mindestens einmal jährlich die Zählerstände Ihres Strom-, Erdgas-, Wasser- bzw. Fernwärmezählers zu ermitteln, um diese Ihrem Energielieferanten mitteilen zu können. Dies ist unabhängig davon, wer Ihr Energielieferant ist.

Die Ablesung wird mindestens 14 Tage vor Ablesung per Aushang oder Anschreiben angekündigt.

8. Wer liest den Zähler ab?

Die Hanau Netz GmbH liest entweder selbst die Zähler ab oder ein beauftragter Dienstleister, der sich jederzeit ausweisen kann.

9. Wo finde ich meinen Zähler?

Die Zähler sind in der Regel im Keller oder im Eingangs-/Flurbereich des Gebäudes. In Mehrfamilienhäusern sollten Sie z.B. den Hausmeister ansprechen, da die Zähler manchmal nicht frei zugänglich sind.

10. Kann ich meinen Zählerstand selbst ablesen?

Selbstverständlich können Sie die Ablesung der Strom-, Erdgas-, Wasser- und Fernwärmezähler selbst vornehmen.

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit, unabhängig, von welchem Lieferanten Sie Energie beziehen, damit wir eine entsprechende Netzabrechnung für Ihren Energielieferanten erstellen können.

Sollten Sie für die Ablesung einen anderen Messstellenbetreiber beauftragt haben, wird dieser die Zählerstände übermitteln.

Diese Zählerstände können Sie uns wie folgt melden:

  • Online: Sie können Ihre Zählerstände ganz einfach online übermitteln
  • Per E-Mail: Zählernummer, Zählerstand, Name, Anschrift sowie das Datum der Ablesung per E-Mail an ablesung@hanau-netz.de.
  • Per Telefon: Unter 06181 365-6446 können Sie uns Ihre Zählerdaten mitteilen. Hierfür bitte Zählernummer, Zählerstand sowie das Datum der Ablesung bereithalten.
  • Per Post: Senden Sie Ihre Zählerdaten per Post an Hanau Netz GmbH, Leipziger Straße 17, 63450 Hanau. Bitte denken Sie daran folgende Daten mitzusenden: Zählernummer, Zählerstand, Name, Anschrift sowie das Datum der Ablesung.

11. Wem teile ich den Zählerstand mit, wenn ich einen anderen Energielieferanten als die Stadtwerke Hanau habe?

Bitte teilen Sie Ihren Zählerstand der Hanau Netz GmbH mit, unabhängig, von welchem Lieferanten Sie Energie beziehen, damit wir eine entsprechende Netzabrechnung für Ihren Energielieferanten erstellen können.

12. Wie hart oder weich ist das Hanauer Wasser?

Die Härteeinteilung können Sie unter der Trinkwasseranalyse auf der Stadtwerke Hanau Home Page ansehen.

13. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich einen Gartenwasserzähler haben möchte.

Hanau Infrastruktur Service

Hessen-Homburg-Platz 5
63452 Hanau
Tel.: 06181 295-0 bzw. Durchwahl 06181 295-635
Fax: 06181 295-932
E-Mail: his@hanau.de

14. Mein Wasserzähler tropft. Was jetzt?

Schicken Sie Ihr Anliegen an: info@hanau-netz.de

Falls ein erhöhter Wasseraustritt am Zähler vorhanden ist, rufen Sie bitte unsere Störungs-Hotline unter 0800 365-2000 an.

15. Was tun bei Gasgeruch?

Erdgas wird ein sehr starker Geruchsstoff zugesetzt, so dass selbst kleinste Mengen wahrgenommen werden können.
Bleiben Sie ruhig und beachten Sie folgende Punkte:

  • Keine Funken, kein Feuer!
    Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker!
    Benutzen Sie weder Feuerzeuge noch Streichhölzer und rauchen Sie auf keinen Fall im Gebäude!
    Benutzen Sie kein Telefon oder Handy im Gebäude!
  • Öffnen Sie Fenster und sorgen Sie somit für Durchlüftung.
  • Schließen Sie den Gashahn am Hausanschluss.
  • Informieren Sie Ihre Mitbewohner (Klopfen! Nicht klingeln!) und verlassen Sie möglichst schnell das Haus.
  • Rufen Sie von außerhalb des Hauses den Bereitschaftsdienst der Hanau Netz GmbH unter: 0800 365-2000 an.

16. Wie sicher ist Erdgas?

Erdgasleitungen liegen geschützt unter der Erde und werden durch Mess- und Regelanlagen ständig überwacht. Die korrosionsgeschützten Leitungen und Anlagen werden von den Gasversorgungen periodisch kontrolliert und wenn nötig saniert oder erneuert.

17. Ich habe mehrere Zähler im Haus, die ich nicht mehr benötige. Was ist zu tun?

Schicken Sie Ihr Anliegen bitte an: info@hanau-netz.de

18. An wen wende ich mich bei technischen Fragen in Bezug auf Zähler?

Bei technischen Fragen zu Zählern schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: info@hanau-netz.de

19. Was versteht man unter Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein digitaler zertifizierter Stromzähler (mMe), der in Kombination eines zertifizierten Kommunikationsmoduls, den sogenannten Smart Meter Gateway (SMGW), zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) wird. Hierdurch können Stromverbrauchswerte an die betreffenden Marktpartner übertragen werden. Alle anderen Formen von Smart Metern können nicht zur Ermittlung der Verbräuche/Energiemengen vom Netzbetreiber herangezogen werden.

20. Was ist eine moderne Messeinrichtung?

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler. Im Gegensatz zu den bisherigen mechanischen Zählern speichert eine moderne Messeinrichtung Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverbräuche für die letzten 24 Monate. Diese Daten werden nicht an den jeweiligen Netzbetreiber oder Lieferanten übermittelt. Die elektronische Übermittlung ist nur mit einem intelligenten Messsystem möglich. Daher wird der Zählerstand auch zukünftig einmal im Jahr vom Zählerableser abgelesen.

21. Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung – also einem neuen, digitalen Zähler – und einem sogenannten Gateway. Dieses Gateway ist eine elektronische Kommunikationseinheit und sendet Verbrauchsdaten über verschiedene gesicherte Kommunikationswege an berechtigte Stellen, wie den jeweiligen Netzbetreiber, den zuständigen Messstellenbetreiber und den individuellen Lieferanten. An ein Gateway können mehrere moderne Messeinrichtungen – z.B. eine Messeinrichtung für den Haushalt und eine weitere Messeinrichtung für die Elektroheizung – angeschlossen werden.

22. Welche Daten werden bei intelligenten Messsystemen erhoben?

Intelligente Messsysteme erfassen einen Viertelstundenzählerstandsgang des Energieverbrauchs. Auf Wunsch können zusätzliche Messwerte erhoben werden. Bei intelligenten Messsystemen werden die Messwerte über das Gateway an berechtige Marktteilnehmer übertragen (z.B. Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Lieferant).

23. Wer trägt die Kosten für die digitale Zählertechnik, den Einbau und die Wartung?

Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt.

24. Kann mein Stromzähler falsch messen?

Der Stromzähler misst nur in ganz seltenen Fällen falsch. Am besten lesen Sie Ihren Stromverbrauch in einem bestimmten Zeitraum von z.B. 24 Stunden ab und überprüfen, ob es ein realistischer Wert ist. Schalten Sie kurz alle Sicherungen in Ihrer Wohnung aus und prüfen Sie nach ca. einer Minute, ob der Zähler still steht. Wenn Ja, bezieht kein weiterer Kunde Energie über Ihren Zähler. Bei einem vermuteten erhöhten Stromverbrauch sollte die Anlage zunächst von einem Elektrofachmann überprüft werden. Sollten Sie nach Überprüfung der oberen drei Punkte immer noch die Ansicht vertreten, dass der Zähler einen zu hohen Verbrauch erfasst, haben Sie die Möglichkeit eine Befundprüfung über uns zu beauftragen. Sollte der Zähler die Befundprüfung bestehen, sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

Kontaktdaten zur Beauftragung einer Befundprüfung: bewa@hanau-netz.de

25. Wie erhalte ich einen Energieausweis?

Zur Erstellung eines Energieausweises, wenden Sie sich bitte an einen Energieberater oder Schornsteinfeger.

Die Hanau Netz GmbH kann lediglich die Verbrauchsdaten einer Liegenschaft über einen Zeitraum von 3 Jahren ermitteln und zur Verfügung stellen, die dann ggf. unter anderem zur Erstellung eines Energieausweises benötigt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ggf. eine Einverständniserklärung der Kundinnen und Kunden, die in dem angefragten Zeitraum auf die Zähler angemeldet waren, eingeholt werden muss.

Der Energieberater oder Schornsteinfeger wendet sich in der Regel an uns, um die benötigten Verbrauchsdaten zur Erstellung des Energieausweises einzuholen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: bewa@hanau-netz.de

26. Ich möchte mein E-Auto Zuhause laden. Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?

Um Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug Zuhause zu laden benötigen Sie in der Nähe Ihres Stellplatzes einen Stromanschluss. Sollte dieser aufgrund eines Neubaus noch nicht vorhanden sein, kann dieser neu angelegt werden. Als Mieter oder Eigentümer einer Eigentumswohnung müssen Sie sich vorab mit Ihrem Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft abstimmen.

27. Kann ich mein Fahrzeug auch an der Steckdose laden?

An sich können Sie Ihr Fahrzeug auch an einer Haushaltssteckdose laden, dies dauert aber erheblich länger. Zudem kann es zu einer Überhitzung oder zu Kabelbränden kommen, da die Haushaltssteckdose nicht für den Dauerbetrieb einer solchen Leistung ausgelegt ist. Wir empfehlen daher die Installation einer Wallbox.

28. Muss ich Ladeinfrastruktur anmelden?

Ihre Ladeinfrastruktur müssen Sie nach § 19 Abs. 2 NAV beim örtlichen Netzbetreiber vor Inbetriebnahme anmelden. Dieser unterscheidet zwischen meldepflichtiger Ladeinfratstruktur (weniger als 12 kW Ladeleistung) und genehmigungspflichtiger Ladeinfrastruktur (mehr als 12 kW Ladeleistung). Ihre Wallbox bis einschließlich 12 kW können Sie sofern wir Ihr örtlicher Netzbetreiber sind ganz einfach bei uns online amelden.

29. Ich möchte eine Wallbox mit mehr als 12 kW installieren. Geht das?

Ladeinfrastruktur mit mehr als 12 kW Ladeleistung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Wenn Sie eine Wallbox mit mehr als 12 kW installieren wollen, melden Sie sich bitte bei unserem Netzvertrieb per Mail: netzvertrieb@hanau-netz.de

30. Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung meiner Ladeinfrastruktur?

Ladeinfrastruktur bis einschließlich 12 kW ist meldepflichtig. Sie können Ihre Wallbox bei uns online anmelden.

Neben unserem Online-Formular benötigen Sie zum Upload das technische Datenblatt der Wallbox, sowie die Konformitätserklärung des Herstellers. Beides finden Sie gewöhnlich auf der Website des Herstellers Ihrer Ladeinfrastruktur. Sollte Ihre Wallbox im (halb-) öffentlichen Raum installiert werden, benötigen wir zusätzlich noch einen Lageplan.

31. Reicht meine Hausanschlussleistung für eine Wallbox aus?

Sie möchten eine Wallbox in Hanau installieren? Dann können wir als örtlicher Netzbetreiber prüfen, ob Ihr Hausanschluss ausreicht oder ob eine Verstärkung notwendig wird. Bei Wallboxen bis einschließlich 12 kW ist eine Verstärkung normalerweise nicht notwendig.

32. Ich muss meinen Hausanschluss erweitern, welche Kosten kommen auf mich zu?

Für ein individuelles Angebot zur Erweiterung Ihres Hausanschlusses melden Sie sich bitte per Mail: netzvertrieb@hanau-netz.de

33. Kann ich meine Ladeinfrastruktur mit meiner PV-Anlage koppeln?

Viele Wallboxen sind dazu geeignet um Ihren selbst erzeugten Strom für das Laden Ihres Fahrzeugs zu nutzen. Hierzu sprechen Sie am besten mit einem geeigneten Installationsbetrieb.

34. An meinem Stellplatz/Garage befindet sich kein Stromanschluss. Wie kann ich zukünftig laden?

Sie benötigen zum Laden Ihres Fahrzeugs einen neuen Stromnetzanschluss, diesen können Sie online beantragen. Sollten Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen bzw. Eigentümer einer Eigentumswohnung sein, bedenken Sie bitte, dass Sie diese bauliche Maßnahme zunächst mit Ihrem Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft abzustimmen ist.