Einspeisung
Informationen zu PV-Anlagen ab 270 kW
PV-Anlagen ab 270 kW
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Anmeldung Ihrer PV-Anlage (ab 270 kW) benötigen. Die Anmeldung erfolgt über unser Netzanschlussportal.
Zum NetzanschlussportalIhre Anmeldung für PV-Anlagen ab 270 kW vereinbarte Einspeiseleistung im Netzanschlussportal
Unser Fachpersonal bearbeitet Ihren Antrag. Dieser wird auf Vollständigkeit geprüft. Fehlende Unterlagen werden dann umgehend nachgefordert. Sind alle Unterlagen vorhanden und Ihr Elektriker hat die Inbetriebnahme beantragt, so freuen wir uns Sie persönlich kennenzulernen und Ihre Anlage gemeinsam an das Netz anzuschließen. Nachdem wir Ihre Anlage in Betrieb genommen haben, erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben sowie alle vertraglichen Unterlagen für Ihre PV-Anlage.
Informationen zur Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen
Ab dem 01.02.2025 sind Hersteller von Einheiten oder Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen durch die Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen verpflichtet, die ihnen ausgestellten Einheiten- und/oder Komponentenzertifikate zu registrieren.
Einheiten- und Komponentenzertifikate sind Nachweise über die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und elektrischen Komponenten. Sie werden von akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt und spielen eine entscheidende Rolle im Netzanschlussprozess und bei der Anlagenzertifizierung. Diese Dokumente gewährleisten, dass ausschließlich konforme Anlagen an das Stromnetz angeschlossen werden und bilden eine wesentliche Grundlage für Netzberechnungen sowie die Auslegung der Netzanschlusspunkte.
Hersteller von Einheiten oder Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen sind somit verpflichtet, die ihnen ausgestellten Einheiten- und/oder Komponentenzertifikate in ZEREZ (Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate) zu registrieren. Jede Einheit oder Komponente für elektrische Erzeugungsanlagen bekommt somit eine (ZEREZ-ID).
Dementsprechend müssen Anlagenbetreiber verpflichtend, die eine neue Energieerzeugungsanlage an das Netz bringen möchten, dem Netzbetreiber diese Registernummer übermitteln. Das bisherige Verfahren wird dadurch vereinfacht und das Versenden physischer Dokumente zwischen Anlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen und Netzbetreibern überflüssig.
Bitte geben Sie ab dem 01.02.2025 ihre ZEREZ-ID an.
Weitere Informationen für Ihre PV-Anlage ab 270 kW
Erforderliche Angaben für PV-Anlagen mit/ohne Speicher
Neben Ihren persönlichen Daten benötigen wir unter anderem auch technische Informationen zu Ihrer geplanten Anlage:
- Eckdaten zur Ihrer Photovoltaik-Anlage wie Objektort und Anlagenleistung
- Auswahl des bei Ihnen verbauten Messkonzeptes
- Angaben zu den verbauten Wechselrichtern
- Nur bei Speicher: Informationen zum Energiespeicher, wie die Art des Speichersystems
- Auskünfte zum Netz- und Anlagenschutz und zur Inbetriebnahme
Einzureichende Dokumente:
- SEPA Lastschriftmandat & Erklärung zur Umsatzsteuer
- Registrierungsbestätigung der Anmeldung im Marktstammdatenregister
- E.4: Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
- E.5 Prüfbericht "Netzrückwirkungen"
- E.6: Zertifikat für den NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
- E.7 Anforderungen NA Schutz
- Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
- Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt
- Bei Vertretung: Von Ihnen ausgestellte Vollmacht für den Elektrofachbetrieb.
Für die Nachrüstung eines Energiespeichers
Sie haben bereits eine Photovoltaikanlage und möchten jetzt einen Energiespeicher nachrüsten? Dann senden Sie uns einfach folgende Informationen an netzvertrieb@hanau-netz.de:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift und Kontakt)
- technischen Informationen zu Ihrem Energiespeicher
- Übersichtsschaltplan Ihres Energiespeichers (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
- E.6: Zertifikat für den NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110: 2018-11
- Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt
Sofern die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, ist zudem eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht erforderlich.
Informationen zu ausgeförderten EEG-Anlagen
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2000 das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) verabschiedet. Das Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Energiewende voranzutreiben und erneuerbare Energien – beispielsweise Photovoltaik – zu fördern. Hierfür wurde im Rahmen des EEG eine 20-jährige Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz vereinbart. Diese Einspeisevergütung lief nun am 31.12.2020 für die ersten Anlagen aus. Dabei handelt es sich überwiegend um kleine PV-Anlagen, die ihre gesamte Erzeugung in das Netz einspeisen (Volleinspeisung).
Der Gesetzgeber hat vorerst mit der EEG-Novelle eine Anschlusslösung inklusive Einspeisevergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen getroffen. Diese Lösung ermöglicht es, den (Überschuss-)Strom Ihrer PV-Anlage weiter ins Stromnetz einzuspeisen und Ihre Anlage vorerst wie gehabt zu belassen. Die Einspeisevergütung wird deutlich niedriger als der Fördersatz zum Installationszeitpunkt ausfallen und orientiert sich am Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Auf diese Weise hat der Gesetzgeber die Herausforderung des verbotenen "Einspeisens“ umgehen können.
Einen ersten Überblick können Sie sich auf der Internet Seite Netztransparenz verschaffen. Die Neue Einspeisevergütung ist der Wert aus dem Ergebnis von dem jeweilig gültigen Jahresmarktwert (Netztransparenz Marktwertübersicht) subtrahiert mit dem jeweils gültigen Abzugsbeitrag Abzugsbetrag.
Ob sich eine Umrüstung auf Eigenverbrauch für Sie lohnt, ergibt sich demnach aus der Stromkostenersparnis und den Kosten für die Umrüstung. Für genauere Informationen zur Umrüstung des Messkonzeptes und Anpassungen Ihrer Bestandsanlage, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Installationsunternehmen in Verbindung zu setzen.
Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister (MaStR) trat am 1. Juli 2017 in Kraft und steht den Marktakteuren seit dem 31. Januar 2019 über ein Webportal zur Verfügung. Das MaStR stellt als Onlinedatenbank ein zentrales Verzeichnis von energiewirtschaftlichen Daten dar. Eingeführt und betrieben wird es von der Bundesnetzagentur (BNetzA). Es löst als zentrales, alternativloses Verzeichnis das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab.
Das Ziel des MaStR ist die Erstellung eines allumfassenden behördlichen Registers, welches den Strom- und Gasmarkt abbildet, privatwirtschaftliche und behördliche Meldungen vereinfacht und Datenqualität sowie Transparenz steigert. Marktakteure, hierzu zählen auch Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, sind gesetzlich verpflichtet, sich im Energiedatenportal der BNetzA online zu registrieren.
[ergänzender Passus zur Funktion der Hanau Netz im Zusammenhang mit dem Marktstammdatenregister]
Nachdem Sie die Anmeldung Ihrer PV-Anlage im Netzanschlussportal der Hanau Netz abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister registrieren.
Downloads
E.8 Datenblatt Erzeugungsanlage und/oder Speicher
E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlage/Speicher
E.11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher
E.12 Konformitätserklärung Erzeugungsanlage/Speicher
E.13 Einheitenzertifikat
E.14 Komponentenzertifikat
E.15 Anlagenzertifikat
E.16 Betriebserlaubnisverfahren
E.17 Beschränktes Betriebserlaubnisverfahren
Bestellformular technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung ab 04-2025
Ergänzende Technische Anschlussbedingungen zur TAB Mittelspannung für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Kontakt
Herr Robin Lukas - Telefon 06181 365-6293
Herr Stefan Götz – Telefon 06181 365-6410
netzvertrieb@hanau-netz.de