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Einspeisung Photovoltaik

Informationen zu steckerfertigen PV-Anlagen

Hero-Grafik: Stecker-PV-Anlage

Steckerfertige PV-Anlagen

Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Anmeldung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage benötigen. Die Anmeldung erfolgt über das Marktstammdatenregister.

Zum Marktstammdatenregister

Was Sie für die Anmeldung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage benötigen:

  • die Zählernummer des vorhandenen Stromzählers 
  • das Datum der Inbetriebnahme. 
Infokachel info

Bedingungen für den sicheren Anschluss Ihrer steckerfertigen PV-Anlage

Der Anschluss kann gefahrlos und rechtmäßig nur unter folgenden Bedingungen erfolgen:

  • Feste Installation oder Anschluss der PV-Anlage über eine spezielle Energieeinspeisesteckdose/Energiesteckvorrichtung, z. B. ein Wielandstecker.
  • Die feste Installation der PV-Anlage muss unter Beachtung aller einschlägigen sowie gültigen Normen und Vorschriften erfolgen.
  • Beurteilung und eventuelle Anpassung der Schutzeinrichtung für den Endstromkreis, an dem die PV-Anlage angebunden werden soll, muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
  • Es dürfen bis zu 2000 Wp Erzeugungseinheit pro Haushalt betrieben werden.
  • Maximal installierte Wechselrichterleistung ist auf 800 W beschränkt.
  • Tausch des Zählers gegen einen Zweirichtungszähler erfolgt durch die Hanau Netz GmbH. Eine Kostenerhebung für die Durchführung des Zählertausches ist derzeit nicht vorgesehen.
  • Die Anmeldung erfolgt im Markstammdatenregister.

Allgemeine FAQs zu steckerfertigen PV-Anlagen

1. Was ist eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage?

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.

2. Welche Vorteile bietet mir die steckerfertige PV-Anlage?

Der Strom wird durch die PV-Anlage dort erzeugt, wo er auch direkt wieder verbraucht wird – nämlich im heimischen Stromkreis. Zuerst wird also der Strom aus der Eigenproduktion der steckerfertigen PV-Anlage genutzt und nur noch der zusätzlich benötigte Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Dementsprechend verringert sich die vom Lieferanten bezogene Strommenge und die Rechnung fällt geringer aus. Durch diese Einsparungen kann sich also der Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage nach einiger Zeit lohnen.

3. Sind steckerfertige PV-Anlagen in einem vorhandenen Stromkreis zulässig?

Ja. Mit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, steckerfertige PV-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden.

4. Benötige ich für den Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen eine Elektrofachkraft?

Ja. Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Evtl. muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.

5. Fallen steckerfertige PV-Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Ja. Es handelt sich um eine ganz normale PV-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere PV-Anlagen hat. Damit ist es sogar möglich, von der EEG-Einspeisevergütung zu profitieren und damit Geld zu verdienen. Allerdings ist die Menge des eingespeisten und damit vergüteten Stroms voraussichtlich sehr gering. In erster Linie soll der Eigenverbrauch gedeckt werden.

6. Sind steckerfertige PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig?

Ja. Steckerfertige PV-Anlagen müssen der Niederspannungsanschlussverordnung zufolge denselben Anmeldeprozess durchlaufen, wie es andere PV-Anlagen auch tun müssen. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist über diesen Link zu erreichen.

7. Sind steckerfertige PV-Anlagen beim Netzbetreiber meldepflichtig?

Jegliche steckerfertige PV-Anlage ist im Markstammdatenregister verpflichtend anzumelden. Dafür entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber.

8. Sind besondere Zähler für den Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen notwendig?

Das hängt vom bereits vorhandenen Zähler ab. Ist nur ein „normaler“ Zähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) vorhanden, muss er gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Verschiedenste Gründe machen Zweirichtungszähler notwendig. Der Wichtigste: Wird durch eine Erzeugungsanlage im Privathaushalt Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein „normaler“ Zähler rückwärts. Dabei verhält es sich ähnlich wie bei der Manipulation von Kilometerzählern im Fahrzeug: Erbrachte Leistung wird unterschlagen. Wie beim Autoverkauf kann dies zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen. Diese Anzeige würde im Falle der steckerfertigen PV-Anlagen durch den Messstellenbetreiber erfolgen. Zudem stellt ein Rückwärtslaufen des Zählers einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und fällt unter Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.

Ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss demnach ein Zweirichtungszähler genutzt werden. Die Kosten für den Zählerwechsel trägt die Hanau Netz GmbH.

9. Können steckerfertige PV-Anlagen auch vom Laien in Betrieb genommen werden?

Zunächst sollte eine Elektrofachkraft prüfen, ob der vorhandene Stromkreis für die Einspeisung ausreichend dimensioniert und abgesichert ist, um Überlastung und Brandgefahr zu vermeiden. Gegebenenfalls muss von der Elektrofachkraft die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden. Wenn die Hausinstallation den Anforderungen entspricht und die steckerfertige Solaranlage die DIN VDE V 0126-95 erfüllt , kann sie sicher von Laien über eine Haushaltsteckdose in Betrieb genommen werden. Entspricht das Steckersolargerät nicht den Vorgaben der Norm, muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) installiert werden.

10. Besteht Brandgefahr während des Betriebs einer steckerfertigen PV-Anlage?

Bei Einhaltung einer normgerechten Inbetriebsetzung der steckerfertigen PV-Anlage besteht grundsätzlich keine Brandgefahr. Für eine normgerechte Installation müssen insbesondere die Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) eingehalten werden. Darin sind u. a. Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen enthalten.

11. Darf eine steckerfertige PV-Anlage einfach an eine Haushaltssteckdose (Schutzkontaktstecker) angeschlossen werden?

Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die genauen Anforderungen sind in der DIN VDE V 0126-95 festgelegt. 

Für den Anschluss von Steckersolargeräten an eine herkömmliche Haushaltssteckdose über einen Schutzkontaktstecker wurden mehrere Schutzmaßnahmen definiert. Dabei darf die Wechselrichterleistung maximal 800 VA betragen. Eine Modulleistung der verbauten PV-Module ist bis 960 Wp möglich. Außerdem müssen Basisschutz und elektrische Sicherheit entweder mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Dies kann durch einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllung oder einen internen Trennschalter erfolgen. Alternativ kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden, wobei der Wechselrichter dafür zusätzliche Anforderungen erfüllen muss. 

Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

12. Ist es erlaubt, den produzierten Strom einfach ins öffentliche Stromnetz zu leiten?

Ist ein Zweirichtungszähler vorhanden und die steckerfertige PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur sowie dem örtlichen Netzbetreiber angemeldet, ist eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zulässig.

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Kontakt

Herr Robin Lukas - Telefon 06181 365-6293
Herr Stefan Götz – Telefon 06181 365-6410
netzvertrieb@hanau-netz.de