Messung
Externe Messstellenbetreiber/Dritte
Externe Messstellenbetreiber/Dritte
Sie sind externer Messstellenbetreiber und möchten im Netzgebiet der Hanau Netz GmbH den Messstellenbetrieb für eine Messlokation übernehmen? Auf dieser Seite finden Sie alle benötigten Informationen.
Vertragsunterlagen
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreibervertrages (MSV) und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz und Gasversorgungsnetz erforderlich. Die Bundesnetzagentur hat hierfür im Rahmen der Festlegungen BK6-17-042 (Strom) und BK7-17-026 (Gas) am 23.08.2017 Muster veröffentlicht. Die Verträge der Hanau Netz GmbH entsprechen diesen Vorgaben.
Der Abschluss der Messstellenbetreiber-Rahmenverträge erfolgt durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH für und im Auftrag der Hanau Netz GmbH. Die entsprechende Vollmacht können Sie hier einsehen: Vollmacht an NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH 04.03.2015
Verträge
Strom
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom BK6-24-125 – gültig ab 01.07.2026
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom Spezifizierungen - gültig ab 01.07.2026
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom Angaben des Messstellenbetreibers für das Messstellenbetreiber-Verzeichnis
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom BK6-17-042 - gültig ab 01.10.2017
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom Spezifizierungen - gültig ab 01.10.2017
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom Angaben des Messstellenbetreibers für das Messstellenbetreiber-Verzeichnis