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Energie für unsere Stadt.

Strom

Netz- und Energiestrukturdaten

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Netz- und Energiestrukturdaten

Im Folgenden kommen wir den gesetzlichen Verpflichtungen, bestimmte netzrelevante Daten zu veröffentlichen, nach.

Netzrelevante Daten zum Versorgungsnetz

Behandlung von Differenzen nach § 12 StromNZV

Engpässe nach § 15 StromNZV

Gab es im letzten Jahr Engpässe im Netzgebiet? Hier erfahren Sie es.

 

§ 15 StromNZV - Engpassmanagement

Netzverluste nach § 10 StromNEV

Bei der Stromübertragung entstehen Netzverluste, die der Netzbetreiber durch eine Nachbeschaffung ausgleichen muss. Im Folgenden finden Sie die durchschnittlichen Netzverluste und Beschaffungspreise.

§ 10 Abs. 2 StromNEV - Behandlung von Netzverlusten
 

Hochlastzeitfenster nach § 19 StromNEV

Netz- und Energiestrukturdaten nach § 23c EnWG

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG

Wer ist der Grundversorger für Ihre Stadt/Gemeinde innerhalb des Netzgebietes der Hanau Netz GmbH? In der folgenden Übersicht können Sie sich hierüber informieren.

§ 36 Abs. 2 EnWG - Grundversorger Strom 2025-2027
 

Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG

Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 übernimmt die Stadtwerke Hanau GmbH im Netzgebiet Hanau die Rolle des Übergangsversorgers für Strom gemäß § 38a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Übergangsversorgung umfasst auch Letztverbraucher, die in der Umspannung von Niederspannung zu Mittelspannung angeschlossen sind, soweit nicht die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG anzuwenden ist. Sie stellt sicher, dass vertragslose Kunden beliefert werden. Das Vertragsverhältnis kommt automatisch zustande, sobald ein Letztverbraucher Strom ohne wirksamen Liefervertrag bezieht. Die Belieferung endet mit Abschluss eines neuen Liefervertrags, spätestens jedoch nach drei Monaten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Hanau unter folgendem Link.