Strom
Netz- und Energiestrukturdaten

Netz- und Energiestrukturdaten
Im Folgenden kommen wir den gesetzlichen Verpflichtungen, bestimmte netzrelevante Daten zu veröffentlichen, nach.
Netzrelevante Daten zum Versorgungsnetz
Behandlung von Differenzen nach § 12 StromNZV
Netzverluste nach § 10 StromNEV
Bei der Stromübertragung entstehen Netzverluste, die der Netzbetreiber durch eine Nachbeschaffung ausgleichen muss. Im Folgenden finden Sie die durchschnittlichen Netzverluste und Beschaffungspreise.
§ 10 Abs. 2 StromNEV - Behandlung von Netzverlusten
Anlage 1 zu § 10 Abs. 2 StromNEV - Behandlung von Netzverlusten
Hochlastzeitfenster nach § 19 StromNEV
Für die atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV gelten in Abhängigkeit von der Spannungsebene die nachfolgenden Hochlastzeitfenster:
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2024
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2023
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2022
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2021
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2020
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2019
Netz- und Energiestrukturdaten nach § 23c EnWG
Wie ist die Leitungslänge im Netzgebiet? Wie groß ist die versorgte Fläche? Wie viele Entnahmestellen gibt es? Diese und weitere Fragen zur Struktur des Netzgebiets werden hier beantwortet.
§ 23c Abs. 1 Nr. 1 EnWG - Stromkreislänge
§ 23c Abs. 1 Nr. 2 EnWG - Installierte Leistung
§ 23c Abs. 1 Nr. 3 EnWG - Entnommene Jahresarbeit
§ 23c Abs. 1 Nr. 4 EnWG - Entnahmestellen
§ 23c Abs. 1 Nr. 5 EnWG - Einwohner
§ 23c Abs. 1 Nr. 6-7 EnWG - Fläche
§ 23c Abs. 1 Nr. 8 EnWG - Entnahmestellen
§ 23c Abs. 1 Nr. 9 EnWG - Messstellenbetreiber
§ 23c Abs. 1 Nr. 10 EnWG - Ansprechpartner bei Netzzugangsfragen
§ 23c Abs. 3 Nr. 1-7 EnWG - Veröffentlichungspflichten
Anlage 1 zu § 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG - Entnahme
Anlage 2 zu § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG - nicht leistungsgemessene Kunden
Anlage 3 zu § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG - Netzverluste
Anlage 4 zu § 23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG - Fahrplanprognose
Anlage 5 zu § 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG - Bezug aus vorgelagerter Netzebene
Anlage 6 zu § 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG - Einspeisung
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG
Wer ist der Grundversorger für Ihre Stadt/Gemeinde innerhalb des Netzgebietes der Hanau Netz GmbH? In der folgenden Übersicht können Sie sich hierüber informieren.
§ 36 Abs. 2 EnWG - Grundversorger Strom