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Energie für unsere Stadt.

Strom

Netz- und Energiestrukturdaten

Netz- und Energiestrukturdaten

Im Folgenden kommen wir den gesetzlichen Verpflichtungen, bestimmte netzrelevante Daten zu veröffentlichen, nach.

Netzrelevante Daten zum Versorgungsnetz

Behandlung von Differenzen nach § 12 StromNZV

Engpässe nach § 15 StromNZV

Gab es im letzten Jahr Engpässe im Netzgebiet? Hier erfahren Sie es.

§ 15 StromNZV - Engpassmanagement

Netzverluste nach § 10 StromNEV

Bei der Stromübertragung entstehen Netzverluste, die der Netzbetreiber durch eine Nachbeschaffung ausgleichen muss. Im Folgenden finden Sie die durchschnittlichen Netzverluste und Beschaffungspreise.

§ 10 Abs. 2 StromNEV - Behandlung von Netzverlusten
Anlage 1 zu § 10 Abs. 2 StromNEV - Behandlung von Netzverlusten

Hochlastzeitfenster nach § 19 StromNEV

Netz- und Energiestrukturdaten nach § 23c EnWG

Wie ist die Leitungslänge im Netzgebiet? Wie groß ist die versorgte Fläche? Wie viele Entnahmestellen gibt es? Diese und weitere Fragen zur Struktur des Netzgebiets werden hier beantwortet.

§ 23c Abs. 1 Nr. 1 EnWG - Stromkreislänge
§ 23c Abs. 1 Nr. 2 EnWG - Installierte Leistung

§ 23c Abs. 1 Nr. 3 EnWG - Entnommene Jahresarbeit

§ 23c Abs. 1 Nr. 4 EnWG - Entnahmestellen

§ 23c Abs. 1 Nr. 5 EnWG - Einwohner
§ 23c Abs. 1 Nr. 6-7 EnWG - Fläche
§ 23c Abs. 1 Nr. 8 EnWG - Entnahmestellen

§ 23c Abs. 1 Nr. 9 EnWG - Messstellenbetreiber

§ 23c Abs. 1 Nr. 10 EnWG - Ansprechpartner bei Netzzugangsfragen

§ 23c Abs. 3 Nr. 1-7 EnWG - Veröffentlichungspflichten
Anlage 1 zu § 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG - Entnahme
Anlage 2 zu § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG - nicht leistungsgemessene Kunden
Anlage 3 zu § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG - Netzverluste

Anlage 4 zu § 23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG - Fahrplanprognose

Anlage 5 zu § 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG - Bezug aus vorgelagerter Netzebene

Anlage 6 zu § 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG - Einspeisung

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG

Wer ist der Grundversorger für Ihre Stadt/Gemeinde innerhalb des Netzgebietes der Hanau Netz GmbH? In der folgenden Übersicht können Sie sich hierüber informieren.

§ 36 Abs. 2 EnWG - Grundversorger Strom