Strom
Netz- und Energiestrukturdaten
Netz- und Energiestrukturdaten
Im Folgenden kommen wir den gesetzlichen Verpflichtungen, bestimmte netzrelevante Daten zu veröffentlichen, nach.
Netzrelevante Daten zum Versorgungsnetz
Behandlung von Differenzen nach § 12 StromNZV
Engpässe nach § 15 StromNZV
Gab es im letzten Jahr Engpässe im Netzgebiet? Hier erfahren Sie es.
Netzverluste nach § 10 StromNEV
Bei der Stromübertragung entstehen Netzverluste, die der Netzbetreiber durch eine Nachbeschaffung ausgleichen muss. Im Folgenden finden Sie die durchschnittlichen Netzverluste und Beschaffungspreise.
Hochlastzeitfenster nach § 19 StromNEV
Für die atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV gelten in Abhängigkeit von der Spannungsebene die nachfolgenden Hochlastzeitfenster:
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2025
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2024
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2023
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2022
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2021
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2020
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV - Hochlastzeitfenster für 2019
Netz- und Energiestrukturdaten nach § 23c EnWG
Wie ist die Leitungslänge im Netzgebiet? Wie groß ist die versorgte Fläche? Wie viele Entnahmestellen gibt es? Diese und weitere Fragen zur Struktur des Netzgebiets werden hier beantwortet.
§ 23c Abs. 1 Nr. 1-10 EnWG - Veröffentlichungspflichten
§ 23c Abs. 3 Nr. 1-7 EnWG - Veröffentlichungspflichten
Anlage 1 zu § 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG - Entnahme
Anlage 2 zu § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG - nicht leistungsgemessene Kunden
Anlage 3 zu § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG - Netzverluste
Anlage 4 zu § 23c Abs. 3 Nr. 4 EnWG - Fahrplanprognose
Anlage 5 zu § 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG - Bezug aus vorgelagerter Netzebene
Anlage 6 zu § 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG - Einspeisung
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG
Wer ist der Grundversorger für Ihre Stadt/Gemeinde innerhalb des Netzgebietes der Hanau Netz GmbH? In der folgenden Übersicht können Sie sich hierüber informieren.
§ 36 Abs. 2 EnWG - Grundversorger Strom 2022-2024
§ 36 Abs. 2 EnWG - Grundversorger Strom 2025-2027