Strom
Preisblätter
Preisblätter
Was kostet der Netzanschluss? Hier finden Sie die Preise detailliert und transparent.
Für die von uns, auf Basis des geschlossenen Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrages erbrachten Leistungen werden Zahlungen fällig. Diese richten sich nach den aktuell gültigen Preisblättern.
Unsere Netzentgelte werden auf Basis der Vorgaben der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt.
Im Folgenden finden Sie die aktuell gültigen Preisblätter sowie die Preisblätter des Vorjahres zum Download.
Downloads
Aktuelle Preisblätter
Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom – gültig ab 01.01.2025
Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Reservenetzkapazität - gültig ab 01.01.2025
Vorläufiges Preisblatt individuelle Netzentgelte - gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2024
Preisblatt Netznutzung Strom Reservenetzkapazität - gültig ab 01.01.2024
Preisblatt individuelle Netzentgelte - gültig ab 01.01.2024
Preisblatt Baukostenzuschuss Strom - gültig ab 01.01.2024
Preisblatt Netznutzung Strom/Gas zusätzliche Dienstleistungen - gültig ab 01.01.2023
Elektronische Preisblätter
Vorläufiges Preisblatt 1 – Netznutzungspreisblatt für Marktlokationen - gültig ab 01.01.2025
Vorläufiges Preisblatt 2 – Preisblatt für separat bestellbare Einzelleistungen für Marktlokationen und Verzugskosten - gültig ab 01.01.2025
Vorläufiges Preisblatt 3 – Preisblatt für Freiwillige Abrechnung von Blindstrom als Anschlussnutzerposition - gültig ab 01.01.2025
Preisblatt 1 – Netznutzungspreisblatt für Marktlokationen - gültig ab 01.01.2024
Preisblatt 2 – Preisblatt für separat bestellbare Einzelleistungen für Marktlokationen und Verzugskosten - gültig ab 01.01.2024
Preisblatt 3 – Preisblatt für Freiwillige Abrechnung von Blindstrom als Anschlussnutzerposition - gültig ab 01.01.2024
Ergänzende Informationen
Die Schwachlastzeit (NT), die zur Berechnung der verringerten Konzessionsabgabe herangezogen wird, sowie weitere Informationen zur Inanspruchnahme der Schwachlast-Konzessionsabgabe nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KAV sind hier einsehbar:
Bedingungen der Hanau Netz GmbH für die Abrechnung der Schwachlast-Konzessionsabgabe
Die monatlichen Marktpreise, die für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen nach § 13 StromNZV herangezogen werden, sind über die Homepage des BDEW abrufbar. Über den folgenden Link gelangen Sie auf die entsprechende Übersichtsseite: https://www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/
Erfolgt die Messung nicht auf der Netzebene des vertraglich vereinbarten Netzanschlusspunktes, werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste durch einen angemessenen Korrekturfaktor bei den Messwerten (Leistung und Arbeit) berücksichtigt. Bei Hanau Netz liegt der Faktor bei 1,5 % in der MS/NS-Ebene bzw. 0,5 % in der HS/MS-Ebene.
Archiv Preisblätter
Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Netznutzung Strom Reservenetzkapazität - gültig ab 01.01.2023
Preisblatt individuelle Netzentgelte - gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Netznutzung Strom/Gas zusätzliche Dienstleistungen - gültig ab 01.10.2022
Elektronische Preisblätter
Preisblatt 1 – Netznutzungspreisblatt für Marktlokationen - gültig ab 01.01.2023
Preisblatt 2 – Preisblatt für separat bestellbare Einzelleistungen für Marktlokationen und Verzugskosten - gültig ab 01.01.2023
Preisblatt 3 – Preisblatt für Freiwillige Abrechnung von Blindstrom als Anschlussnutzerposition - gültig ab 01.01.2023